7 Schwangerschaftskontrollen bei Dir zu Hause
Zusammenarbeit mit Hebammen, Ärzten und anderen Fachpersonen
Als Hebamme biete ich Dir eine Betreuung von Anfang an, wünsche mir aber, dass Du spätestens ab der 30. Schwangerschaftswoche zu mir kommst, wenn Du zuvor Untersuchungen bei Deiner Ärztin/Arzt machen möchtest. Es ist für mich wichtig, dass wir genügend Zeit haben um einander kennezulernen, damit ich auf Dich und Deine Wünsche eingehen kann. Schön ist es auch, wenn ich Deinen Partner/in kennenlernen kann, so können wir ein gutes Team für Deine Geburt werden.
Beleggeburt im Geburtshaus
Indem Du dich für eine Geburtshausgeburt entscheidest, wählst Du gleichzeitig eine natürliche und selbstbestimmte Geburt.
In einer normal verlaufenden Schwangerschaft hast Du die Möglichkeit, Dein Kind in einer bekannten und für Dich entspannenden Umgebung zur Welt zu bringen.
Sowohl bei einer Hausgeburt, wie auch bei einer Geburtshausgeburt wirst Du durch mich individuell begleitet, eine zweite Hebamme wird dann kurz bevor das Baby kommt dabei sein.
Während und nach der Geburt lasse ich Euch als Familie viel Zeit und Ruhe, damit Ihr einen entspannten Start in die neue Elternrolle habt und Euer Baby erst einmal ausgiebig bestaunen könnt.
Betreuung der Hebamme während der ersten 8 Wochen nach der Geburt
16 Wochenbettbesuche bei Erstgebärenden, nach einem Kaiserschnitt, nach einer Frühgeburt und bei Mehrlingen
In allen übrigen Situationen 10 Wochenbettbesuche
3 Stillberatungen während der gesammten Stillzeit
Nachgeburtsuntersuchung 6-10 Wochen nach der Geburt
Nach einer Geburtshausgeburt oder einem Spitalaufenthalt besuche ich Euch und Euer Neugeborenes zu Hause. Ich berate Dich gerne beim Stillen, der Babypflege und den Rückbildungsprozessen.
Alle vorstehenden Leistungen werden von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen.
Des weiteren beteiligen sich die Krankenkassen auch mit 150.- CHF an einem Geburtsvorbereitungskurs.
Da ich für Dich währen 5 Wochen immer erreichbar bin, möchte ich eine Bereitschaftsentschädigung von 115.- Franken für das Wochenbett und für eine Beleggeburt 800.- Franken.
In den manchen Fällen kommt Deine Wohngemeinde für einen Teil dieser Pikettentschädigung auf.